16. Februar 2016

Büro­möbel: gut in Form für die Gesund­heit

Ausgaben für ergo­no­mi­sche Arbeits­plätze rechnen sich. Wenn Ausstat­tung und Möbel den indi­vi­du­ellen Bedürf­nissen der Beschäf­tigten ange­passt sind, sinken die durch Rücken­pro­bleme verur­sachten Fehl­zeiten – und so auto­ma­tisch die Krank­heits­kosten.

Text: Pia WeberSTEUERN SPAREN Die Büro­ein­rich­tung im Betrieb wie im häus­li­chen Arbeits­zimmer zählt als Betriebs­aus­gabe. Fragen Sie Ihren Steuer­berater, wie Sie die Kosten optimal ansetzen.

ZUSCHUSS KASSIEREN Als „Leis­tungen zur Teil­habe am Arbeits­leben“ tragen Sozi­al­ver­si­che­rungs­träger oder die Agentur für Arbeit teil­weise die Kosten rücken­ge­rechter Büro­möbel oder ergo­no­mi­scher Hilfs­mittel. Wer die Hilfs­mittel zum Erhalt der Arbeits­fä­hig­keit wünscht oder zur Reha­bi­li­ta­tion verordnet bekommt, muss vor dem Kauf den Antrag auf Zuschuss stellen: www.deutsche-rentenversicherung.de

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: TRIALOG, Das Unter­neh­mer­ma­gazin Ihrer Berater und der DATEV, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg, Ausgabe 04/2015